Your browser does not support JavaScript! CAMPING-CAR PARK - Rast- und Serviceplätze für Wohnmobile

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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gültig ab dem 2. Juli 2024

Artikel 1. RECHTLICHE IDENTIFIKATION – VERTRAGSPARTEIEN 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als "AGB" bezeichnet) werden geschlossen 

ZWISCHEN 

Der SAS CAMPING-CAR PARK mit Sitz in 3, Rue du Docteur Ange Guépin – 44210 PORNIC, SAS mit einem Kapital von 105.665 Euro, eingetragen im Handelsregister von St Nazaire unter der Nummer 530 966 233, vertreten durch Herrn Olivier COUDRETTE, ihren derzeitigen Geschäftsführer, der zu den vorliegenden Bedingungen ordnungsgemäß bevollmächtigt ist (nachfolgend als "CCP" bezeichnet); CCP handelt für sich und im Rahmen eines gemeinsamen gegenseitigen Mandats im Namen der Unternehmen oder Gebietskörperschaften, die Stellplätze akzeptieren und die Zugangskarte als Zahlungsmittel für die fälligen Beträge für Aufenthalte auf den Stellplätzen akzeptieren. 

UND

Jede natürliche Person, volljährig und juristisch handlungsfähig, die die Eigenschaft eines Verbrauchers hat (nachfolgend als "Kunde" bezeichnet) im Sinne von Gesetz und Rechtsprechung, die sich auf der Internetseite, der mobilen Anwendung, dem Automaten und/oder beim SRC angemeldet hat und nach sorgfältiger Prüfung der vorliegenden AGB beschließt, die angebotenen Dienstleistungen zu bestellen. Um die von CCP angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss jeder Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") akzeptieren. Jede Bestellung und jedes Abonnement führt zur vollständigen Akzeptanz der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des PACK'PRIVILÈGES. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 02/07/2024 gültig und gelten für alle Transaktionen mit CCP. Diese Ausgabe ersetzt und hebt alle früheren Versionen auf.

Artikel 2. DEFINITIONEN 

Die folgenden Begriffe (im Singular oder Plural) haben die folgende Definition:

„Plätze“ bezeichnen alle Plätze im CCP-Netzwerk, einschließlich : 

  • "Stellplätze", die das ganze Jahr über für Wohnmobilisten, Kastenwagenfahrer und selbstständige Vanisten (Fahrzeuge mit Sanitäranlagen) verfügbar sind

  • "Camping de mon Village" und bestimmte Stellplätze für Wohnmobilisten, für Selbstfahrer und Vanisten (Fahrzeuge mit Sanitäranlagen), welche das ganze Jahr über verfügbar sind. Für nichtselbstständige Vanisten, Wohnwagenfahrer, Autocamper, Camper zu Fuß, mit dem Auto oder mit dem Fahrrad sind diese nur während des Zeitraums, in dem die Sanitäranlagen geöffnet sind, verfügbar

  • die "Servicebereiche", die für alle Fahrzeuge bestimmt sind, die Dienstleistungen erbringen müssen (Abwasserentsorgung, Strom, Wasser usw.)

  • "Fahrradstellplätze“, die das ganze Jahr über für Fußgänger oder Fahrradfahrer bestimmt sind

  • “Fluvia Park“, der das ganze Jahr über für Bootsfahrer bestimmt ist

"Partner" bezeichnet Gebietskörperschaften und andere private Unternehmen, die CCP beauftragen, die Verwaltung ihres Stellplatzes durchzuführen. 

"Sanitäranlagen" bezeichnen Toiletteneinrichtungen, gegebenenfalls mit Duschen ausgestattet. Sie befinden sich direkt auf dem Stellplatz oder in der Nähe der Stellplätze, deren Zugang den Gästen gestattet ist, die auf dem angrenzenden Stellplatz übernachten. 

"Eröffnungsdatum" Die meisten Stellplätze sind das ganze Jahr über geöffnet. Einige unterliegen jedoch Schließungszeiten (temporär oder jährlich). Die Öffnungszeiten jedes Stellplatzes sind auf den CCP-Unterlagen angegeben. 

"Dienstleistungen" bezeichnen alle von CCP angebotenen Leistungen über verschiedene Plattformen, wie nachstehend definiert. 

“Zugangskarte“ Diese Karte ermöglicht es CCP-Kunden, auf Stellplätze und verschiedene von CCP angebotene Dienstleistungen zuzugreifen.

“Zugangskartenkonto“ In Verbindung mit der Zugangskarte ermöglicht das Kartenkonto dem Kunden, die fälligen Beträge für seine Aufenthalte auf den Stellplätzen oder für andere von CCP angebotene Produkte zu begleichen. 

“Mitgliedschaft“ bezeichnet den Vorgang der Kontoerstellung, bei dem der Kunde eine Zugangskarte zu den nachstehend detaillierten Bedingungen erwirbt. 

“PACK'PRIVILÈGES“ bezeichnet das 1-jährige Abonnement, das es einem Kunden ermöglicht, verschiedene Dienstleistungen und Vorteile wie z.B. Reservierungen zu nutzen. 

“Aufladung“ bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Kunde sein Zugangskartenkonto auflädt, um den Betrag für seine Aufenthalte oder den Kauf anderer Produkte oder Dienstleistungen bei CCP zu begleichen. 

"Durchreiseaufenthalt" bezeichnet einen Aufenthalt ohne Reservierung auf einem Stellplatz. Er besteht mindestens aus einem Ein- und Ausfahren vom Stellplatz, festgestellt durch eine Schranke und eine Bodenschleife oder durch einen befugten CCP-Teleberater. Ein Reiseaufenthalt darf 3 Tage nicht überschreiten (für einige Stellplätze ist die Frist kürzer, die Frist wird dann auf den CCP-Unterlagen für diese Stellplätze angegeben). Falls erforderlich, muss der Kunde einen Reservierungsaufenthalt oder einen Sécuriplace bezahlen. 

“Kurzaufenthalt“ bezeichnet einen Aufenthalt ohne Reservierung auf einem Stellplatz, dessen Gesamtdauer weniger als 5 Stunden beträgt. Er besteht mindestens aus einem Ein- und Ausfahren vom Stellplatz, festgestellt durch eine Schranke und eine Bodenschleifen oder durch einen befugten CCP-Teleberater. Diese Aufenthalte werden nach einem speziellen Tarif abgerechnet (siehe Anhang). 

“Reservierungsaufenthalt" bezeichnet einen Aufenthalt mit Reservierung auf einem Stellplatz. Er kann maximal 6 Monate im Voraus und spätestens 48 Stunden vor seinem Beginn reserviert werden. Die Dauer beträgt maximal 21 Tage (für einige Stellplätze ist die Frist kürzer oder länger, die Frist wird dann auf den CCP-Unterlagen für diese Stellplätze angegeben). Während der gesamten Reservierungsdauer kann der Kunde den Stellplatz betreten und verlassen und bei seiner Rückkehr einen Platz finden. 

“Sécuriplace“ bezeichnet einen Aufenthalt mit Reservierung auf einem Stellplatz. Er kann nur am Tag seines Beginns reserviert werden. Eine Mindestanzahl von Plätzen auf dem Stellplatz ist erforderlich, damit diese Funktion verfügbar ist. Die Dauer beträgt maximal 21 Tage (für einige Stellplätze ist die Frist kürzer oder länger, die Frist wird dann auf den CCP-Unterlagen für diese Stellplätze angegeben). Während
der gesamten Reservierungsdauer kann der Kunde den Stellplatz betreten und verlassen und bei seiner Rückkehr einen Platz finden. 

“Aufenthalt“ bezeichnet jeden Aufenthalt Typ, wie oben definiert, sei es Durchreise, Reservierung oder Sicherheitsplatz (Sécuriplace). 

Die “Straßenkarte” bezeichnet das jährlich von CCP erstellte physische Dokument, das die Stellplätze im Netzwerk präsentiert. 

“Dienstleistungen auf dem Campingplatz" bezeichnet die vom Kunden während seines Aufenthalts auf dem Stellplatz durchgeführten Operationen zur Verwaltung der Bedürfnisse seines Fahrzeugs (je nach Stellplatz: Zugang zu Wasser, Entleerung, Strom, etc.). Der Preis für diese Dienstleistungen kann entweder im Stellplatz Tarif enthalten sein oder einzeln tarifiert werden. 

“Terminal" bezeichnet die Geräte an den Eingängen oder Ausgängen der Stellplätze. Das Ausweislesegerät ermöglicht es dem Kunden, seine Zugangskarte zu scannen, um identifiziert zu werden und seine Aufenthalte auf dem Stellplatz zu registrieren. 

“SRC“ bezeichnet den “Kundenservice” von CAMPING-CAR PARK. 

“Internetseite“ bezeichnet die B2C-Website von CCP, die unter folgender Adresse in mehreren Sprachen (Französisch, Englisch, Deutsch, Spanisch und Portugiesisch) zugänglich ist: https://www.campingcarpark.com 

“App“ bezeichnet die mobile Anwendung von CCP. Sie kann kostenlos im Play Store oder im AppStore heruntergeladen werden. Sie ist in mehreren Sprachen unter dem Namen CAMPING-CAR PARK verfügbar. 

“Automat“ bezeichnet die Hardware und die zugehörige Software, die am Eingang der Stellplätze angeboten wird, um es dem Kunden zu ermöglichen, ein Konto zu erstellen, eine Zugangskarte zu kaufen oder sein Konto aufzuladen. 

“Support/Unterstützung “ bezeichnet alle von CCP verwendeten Tools zur Vermarktung seiner Leistungen (Produkte und Dienstleistungen) an seine Kunden, sei es der Automat, der SRC, die Website oder die Anwendung. 

“Telefonberater” bezeichnet die vom SRC bevollmächtigten Operatorinnen und Operatoren von CCP, die Fragen der Kunden beantworten und die erforderlichen Maßnahmen für einen reibungslosen Ablauf ihres Aufenthalts durchführen.

“Kunde“ bezeichnet jeden Nutzer der Dienstleistungen von CCP, unabhängig vom verwendeten Medium (Website, mobile Anwendung, Automat). Er ist der Inhaber des Kontos, eine natürliche Person, der CCP insbesondere eine Zugangskarte ausstellt, um Zugang zu den Stellplätzen im Netzwerk zu erhalten. 

"Abonnent" bezeichnet jeden Kunden im Besitz eines aktiven  PACK'PRIVILÈGES. 

"Verkauf" bezeichnet die Annahme des vom Kunden von CCP angebotenen Geschäfts. 

"Bestellung" bezeichnet die Handlung der Abonnementunterzeichnung durch den Kunden für einen der Dienste über einen der bereitgestellten Kanäle. Die Bestellung wird schriftlich durch eine Bestellbestätigungs-E-Mail dokumentiert. 

"Standort" bezeichnet jeden für das Parken vorgesehenen Platz auf einem CCP-Gelände. 

"IS" bezeichnet das Informationssystem von CCP. Es umfasst alle Software- und Hardwarekomponenten, die von CCP und seinen Auftragnehmern entwickelt oder zusammengebaut wurden, um das Management der Standorte zu betreiben und ihre Leistungen zu vermarkten. 

Artikel 3. GELTUNGSBEREICH UND ALLGEMEINES

Diese AGB gelten für alle von CCP vermarkteten Leistungen, die vom Kunden erworben werden. Diese Leistungen können sowohl vom SRC, der Anwendung, der Website als auch von den Automaten am Eingang der Bereiche verkauft werden. Diese AGB stellen einen wesentlichen Bestandteil der Vertragsannahme durch CCP dar. 

Diese AGB regeln alle vorvertraglichen und vertraglichen Beziehungen zwischen CCP und dem Kunden. Sie haben Vorrang vor allen anderen Dokumenten. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nicht zulässig. 

Durch die Akzeptanz dieser AGB verpflichtet sich der Kunde, die Hausordnung der Bereiche zu respektieren, deren Auszug sich im Anhang befindet. Die Hausordnung der Bereiche kann auch von der Seite des Bereichs auf der Website eingesehen werden. 

Im Rahmen des Abonnements des PACK'PRIVILÈGES gilt die Unterzeichnung als Zustimmung des Kunden zu diesen AGB und den allgemeinen Bedingungen des PACK'PRIVILÈGES

Artikel 4. PREISE

Alle Bestellungen, unabhängig von ihrer Herkunft, sind in Euro zahlbar. 

CCP und seine Partner behalten sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit zu ändern, aber die Dienstleistung wird auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Bestellbestätigung geltenden Tarifs und je nach Verfügbarkeit in Rechnung gestellt. 

Die Preise unserer Angebote sind in Euro inklusive aller Steuern (MwSt. und andere zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Steuern angegeben, sofern nicht anders angegeben, und zuzüglich Bearbeitungs- und Versandkosten). 

Die Kurtaxe wird der Inhaberin oder dem Inhaber der Zugangskarte berechnet. Die Karteninhaberin oder der Karteninhaber muss dem Kundenservice von CAMPING-CAR PARK die Anzahl der anwesenden Personen melden, die im Wohnmobil übernachtet haben, falls diese von eins abweicht. Standardmäßig berechnet CAMPING-CAR PARK eine Kurtaxe pro Nacht.

Die Tarife für Stellplätze sind auf den unterstützten Plattformen aufgeführt und unterliegen saisonalen Schwankungen. Wenn die Stellplätze im Besitz von Gemeinden sind, werden die Tarife von den Stadträten festgelegt. Die meisten Stellplätze unterliegen auch der Kurtaxe. Falls zutreffend, wird der Betrag auf den verschiedenen Plattformen von CAMPING-CAR PARK angegeben. 

Bei Bestellungen in einem Land außerhalb des französischen Festlands sind Sie der Importeur der betroffenen Dienstleistungen. Zölle oder andere lokale Steuern oder Importabgaben oder staatliche Steuern können anfallen. Diese Beiträge und Gebühren liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Firma CAMPING-CAR PARK. Sie gehen zu Ihren Lasten und unterliegen Ihrer vollen Verantwortung, sowohl in Bezug auf Meldungen als auch Zahlungen an die zuständigen Behörden und Organisationen Ihres Landes. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihren örtlichen Behörden über diese Aspekte zu informieren. 

Artikel 5. EINZELHEITEN ZUR ZAHLUNGSABWICKLUNG

  • Über das Internet: www.campingcarpark.com

  • Über die mobile Anwendung "CAMPING-CAR PARK" 

  • An den Automaten am Eingang der Stellplätze 

  • Telefonisch unter +33 1 83 64 69 21 

  • In bar am eingetragenen Firmensitz, 3 rue du Docteur Ange Guépin 44210 Pornic, Frankreich.

Die vertraglichen Informationen werden in französischer Sprache präsentiert und werden spätestens bei der Bestätigung Ihrer Bestellung übermittelt. CCP behält sich das Recht vor, eine Zahlung nicht zu registrieren und eine Bestellung aus irgendeinem Grund nicht zu bestätigen, insbesondere bei Lieferproblemen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der erhaltenen Bestellung. 

Artikel 6. VERANTWORTLICHKEITEN FÜR DIE BESTELLUNG ÜBER DIE CCP-PLATTFORMEN 

Um die Plattformen nutzen zu können, muss der Kunde mindestens 18 Jahre alt sein, rechtlich in der Lage sein, Verträge abzuschließen, und die Plattformen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nutzen. 

Der Kunde ist persönlich verantwortlich für die Nutzung der Plattformen, sowohl in seinem eigenen Namen als auch im Auftrag Dritter, einschließlich Minderjähriger. Er garantiert die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. 

Ein Missbrauch der Plattformen oder ein Verstoß gegen diese AGB kann dazu führen, dass CCP jederzeit den Zugang zu den auf den Plattformen angebotenen Dienstleistungen verweigert, selbst wenn diese bereits bestätigt wurden.
 

Artikel 7. BESCHREIBUNG DER ANGEBOTENEN LEISTUNGEN

7.1. Bestellvorgang 

Die Anmeldung für die Dienstleistungen erfolgt über die Plattformen, nachdem ein Kundenkonto erstellt wurde. Nach Erstellung des Kontos kann der Kunde verschiedene unten beschriebene Operationen durchführen: 

- Bestellung einer Zugangskarte 

Hierfür müssen verschiedene Identifikationsinformationen (Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Mobiltelefonnummer, Postleitzahl, Fahrzeugregistrierung und Wohnsitzland) angegeben werden. Es ist nicht möglich, eine Zugangskarte zu bestellen, wenn bereits ein Konto mit der angegebenen E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer existiert. 

Beim Kauf der Zugangskarte ist es auch erforderlich, das Zugangskartenkonto mit einem in den Anhängen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Mindestbetrag aufzuladen. Nach Eingabe und Bestätigung der oben genannten Informationen muss die Bestellung zum gültigen Preis bezahlt werden. Sobald dies bestätigt ist, wird die Zugangskarte ausgegeben und das Kartenkonto mit dem zum Zeitpunkt der Bestellung festgelegten Betrag aufgeladen. 

Die Zugangskarte wird dem Kunden über das Zahlungsterminal ausgehändigt. Nach der Bestätigung der Bestellung über sein persönliches Konto erhält der Kunde einen einzigartigen und persönlichen Abholungscode, der es ihm ermöglicht, die Karte eigenständig abzuholen. Die Zugangskarte kann auch innerhalb von zehn Tagen per Post versendet werden, vorbehaltlich Bearbeitungs- und Versandgebühren (siehe Anhänge). Die Zugangskarte wird von CCP an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Adresse versendet.

- Risikoübertragung

Die Risiken des Verlusts, Diebstahls oder der Beschädigung der Zugangskarte gehen auf den Kunden über, sobald die Karte geliefert wird. Im Falle von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird jede Anfrage nach einer Neuauflage gemäß den Anhängen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden in Rechnung gestellt. 

- Aufladen des Zugangskartenkontos 

Das Aufladen des Zugangskartenkontos ist jederzeit von allen CCP-Geräten aus möglich. Dazu muss der Betrag angegeben werden, der auf das Konto aufgeladen werden soll (mindestens 10 € | höchstens 999 €), und dann kann die Zahlung erfolgen. 

Während eines Aufenthalts auf einem der Stellplätze muss der Kunde sicherstellen, dass ausreichend Guthaben auf seinem Zugangskartenkonto vorhanden ist, um die gesamten Kosten des Aufenthalts ab dem ersten Tag zu finanzieren. 

Nach der Bestätigung wird der entsprechende Betrag auf das Zugangskartenkonto des Kunden gutgeschrieben. Es steht dann sofort zur Verfügung, um verschiedene Dienstleistungen zu bezahlen, insbesondere Aufenthalte auf den Stellplätzen des Netzwerks. 

- Aktivieren oder erneuern Sie ein Abonnement für das PACK'PRIVILÈGES

Das PACK'PRIVILÈGES ist ein virtuelles Gut. Es ist daher sofort verfügbar, sobald die Bestell- oder Verlängerungsanfrage bestätigt wurde. 

Das PACK'PRIVILÈGES kann über die Website, die mobile Anwendung oder mit Hilfe eines Kundenberaters des SRC der CCP erworben werden. Dazu müssen Sie sich in Ihr Konto einloggen und die dafür vorgesehene Seite aufrufen; Sie können jederzeit ein Abonnement für ein oder mehrere Jahre kaufen. 

Nach Eingabe der Liefer- und Rechnungsadresse geht der Kunde zur Zahlung des entsprechenden Betrags über. Nach Bestätigung wird dem Kunden eine Bestätigung der Bestellung zugesandt. Das PACK'PRIVILÈGES kann dann sofort genutzt werden, um von seinen Vorteilen, einschließlich der Reservierung, zu profitieren. Das PACK'PRIVILÈGES wird automatisch verlängert, es sei denn, der Kunde widerspricht.

Dieʼgesamten ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN für das PREISPACKʼPRIVILEGES sind hier verfügbar.

- Reisen in Rundreisen durchführen 

Nach Erhalt des Zugangskartenkontos kann der Kunde die Bereiche des Netzwerks betreten (je nach Fahrzeug und Zeitraum gemäß Artikel 2). 

Rundreisen werden pro 24-Stunden-Block berechnet. Diese Rundreisen sind für Kunden reserviert, die mit einem Fahrzeug reisen müssen, das die Schranke passieren soll, wie in Artikel 2 definiert. 

Um den Bereich zu betreten, zeigt der Kunde seine Zugangskarte vor dem Lesegerät des Eingabe-Terminals. Datum, Uhrzeit und Identifikation der Zugangskarte werden als Eingangsbewegung vom CCP-Informationssystem erfasst. Der Kunde kann dann seinen Wagen abstellen und/oder die Dienstleistungen seines Fahrzeugs in Anspruch nehmen. 

Beim Verlassen des Bereichs zeigt der Kunde erneut seine Zugangskarte vor. Datum, Uhrzeit und Identifikation der Zugangskarte werden vom CCP-Informationssystem als Ausgangsbewegung erfasst. Der Betrag des laufenden Aufenthalts bis zu diesem Datum muss auf dem PZugangskartenkonto des Kunden verfügbar sein, um die Schranke zu öffnen und das Fahrzeug herauszulassen. 

Es gelten Regeln, wenn der Kunde seine Zugangskarte bei jedem Durchgang nicht vorzeigt. 

Der Kunde kann den Bereich so oft betreten und verlassen, wie er möchte, vorausgesetzt, es steht bei seiner Rückkehr ein Platz im Bereich zur Verfügung (einschließlich reservierter Plätze). Nach dem Verlassen hat der Kunde maximal 24 Stunden Zeit, um wieder in den Bereich zurückzukehren und seinen Aufenthalt (und damit seine Abrechnung) fortzusetzen. Bei jeder Ausfahrt aus dem Bereich muss der Kunde seinen Stellplatz unbedingt von persönlichen Gegenständen befreien. Jeder Versuch, einen Stellplatz zu blockieren, indem persönliche Gegenstände oder ein Zweitfahrzeug (einschließlich Wohnwagen) ohne Reservierung zurückgelassen werden, kann zu Geldstrafen und rechtlichen Schritten führen. Dies entspricht tatsächlich einem Fall von widerrechtlicher Besetzung (fehlende Zahlung, fehlende Karte, falscher Name usw.) gemäß Artikel 322-15-1 des Strafgesetzbuchs. 

- Buchen Sie einen Aufenthalt im Voraus oder für denselben Tag

Unter Vorbehalt der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung kann ein Aufenthalt auf einem Gelände im Voraus oder für denselben Tag reserviert werden (es gelten bestimmte Bedingungen). Diese Aufenthalte können 6 Monate bis 48 Stunden im Voraus (außer in Ausnahmefällen) oder am selben Tag (Sécuriplace) reserviert werden. Eine Reservierung gibt dem Kunden das Recht, während der gesamten Dauer seiner Reservierung in das Gelände einzutreten und es zu verlassen, ohne sich um die Verfügbarkeit des Geländes kümmern zu müssen, jedoch nur während der Dauer seiner Reservierung. 

Um zu buchen, muss der Kunde die Website, die Anwendung oder den SRC kontaktieren. Eine Reservierung ist gültig vom ersten Tag um 12:00 Uhr bis zum letzten Tag um 12:00 Uhr. 

Die Zahlung des Reservierungspreises erfolgt am Tag der Bestellung. Die Zahlung während der Bestellung durch den Kunden erfolgt über CCP, indem er seine Kreditkartennummer über eines der Medien in ein sicheres Zahlungssystem, Payline, eingibt. Karten der Carte Bleue-, Visa- und Eurocard/Mastercard-Netzwerke werden akzeptiert. 

Im Falle einer unregelmäßigen, unvollständigen oder nicht vorhandenen Zahlung wird der Verkauf der Leistung abgelehnt und die Bestellung storniert. 

Nach Festlegung des Geländes und der Aufenthaltsdaten muss der Kunde seine Liefer- und Rechnungsadresse bestätigen und dann die entsprechende Zahlung leisten. Nach erfolgreicher Zahlung wird eine Bestellbestätigung an den Kunden gesendet. Anschließend muss er am Tag und innerhalb des Zeitfensters der Reservierung an der entsprechenden Eingangssäule erscheinen und seine Zugangskarte vorzeigen. Die Schranke öffnet sich. 

Jede Überschreitung vor oder nach den Reservierungszeiten (wie zuvor definiert) wird als Rundreise behandelt und nach den tatsächlichen Ein- und Ausgangszeiten berechnet. In jedem Fall muss der Kunde seine Zugangskarte verwenden, um das Gelände zu betreten oder zu verlassen. 

- Bestellen Sie eine Straßenkarte 

Die Straßenkarte wird den Kunden kostenlos am Hauptsitz von CCP, in den Touristeninformationen der Gemeinden, in denen es einen CCP-Bereich gibt, und bei einigen Freizeitfahrzeug-Händlern ausgehändigt (Liste der Adressen auf der CCP-Website verfügbar). Sie kann auch über die Website bestellt  werden: https://www.campingcarpark.shop/

7.2. Die verfügbaren Mittel zur Bestellung 

Der Kunde kann nach Bestätigung der vorliegenden AGB eine Bestellung für eine CCP-Dienstleistung auf folgende Weise aufgeben: 

  • Direkt auf der Website oder in der mobilen Anwendung von CCP. 

  • Direkt am Eingang des Stellplatzes von einem Automaten aus (nur Verkauf von Zugangskarten und nur Aufladung). 

  • Telefonisch unter +33.1.83.64.69.21 von 8:00 bis 23:00 Uhr, 7 Tage die Woche, und von 7:00 bis 00:00 Uhr im Juli und August.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass die bei der Erstellung seines Kontos angegebenen Kontaktdaten korrekt sind und diese ihm ermöglichen, die Informationen zu erhalten, die mit den bestellten Leistungen verbunden sind, insbesondere: 

  • Die Postadresse (zur Ausstellung von Buchungsbelegen und für den Erhalt der Zugangskarte). 

  • Die E-Mail-Adresse (zum Empfang aller Betätigungselemente der vom Kunden gekauften Leistungen oder um im Falle von Problemen während eines Aufenthalts auf einem Rastplatz benachrichtigt zu werden – CCP kann auf Anfrage der Gemeinde einen Risikovorbeugung Plan aktivieren, z.B. bei Brand, Überschwemmung usw.). 

  • Die Mobiltelefonnummer (um im Falle von Problemen während eines Aufenthalts auf einem Stellplatz benachrichtigt zu werden – CCP kann auf Anfrage der Gemeinde einen Risikovorbeugungsplan aktivieren, z.B. bei Brand, Überschwemmung usw). 

  • Das Kennzeichen (zur Verwaltung der Ein- und Ausfahrten bestimmter Rastplätze – Kennzeichen Lesung). 

Diese Informationen müssen vom Kunden im Laufe der Zeit auf einer der CCP-Plattformen aktualisiert werden. 

Die Verwendung einer falschen Identität wird gesetzlich als Betrug betrachtet: 

Strafgesetzbuch, Artikel 313-1: "Betrug liegt vor, wenn eine Person durch die Verwendung eines falschen Namens oder einer falschen Qualität, durch den Missbrauch einer echten Qualität oder durch den Einsatz betrügerischer Maßnahmen
eine natürliche oder juristische Person täuscht und sie so dazu veranlasst, zu ihrem eigenen Schaden oder zum Schaden Dritter Gelder, Werte oder jedes andere Gut zu übergeben, einen Dienst zu erbringen oder einer Verpflichtung oder Entlastung zuzustimmen. "Betrug wird mit fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 375.000 Euro bestraft." 

Im Falle, dass der Kunde die Informationen von CCP nicht erhalten sollte, liegt es in seiner Verantwortung, das SRC von CCP telefonisch oder über das Kontaktformular zu kontaktieren, um dies zu melden. 

CCP behält sich das Recht vor, ohne den Kunden vorher zu informieren, die technischen Funktionen, die die Abfrage und Bestellung von verschiedenen Plattformen aus ermöglichen, zu ändern. 

7.3 Betriebsregeln für die Zugangskarte

Sofern von CCP keine besonderen Bestimmungen vorgeschlagen werden, sind die Kontoeröffnung und die Ausgabe der Zugangskarte von der Zahlung der Leistung abhängig. 

Durch die Bestätigung der Kontoerstellung und den Kauf der Zugangskarte erklärt der Kunde, diese AGB sowie die in der Anlage dargestellten Tarife zu akzeptieren. 

CCP ist berechtigt, die Antragstellung aus berechtigten Gründen abzulehnen, wie beispielsweise die Kündigung eines vorherigen Kontos wegen Betrugs oder Zahlungsverzugs.

7.3.1 Gültigkeit der Zugangskarte

Die Zugangskarte ist lebenslang gültig. 

7.3.2 Preis der Zugangskarte

Der Preis der Zugangskarte ist auf den verschiedenen Trägern in Euro inklusive aller Steuern (Mehrwertsteuer und andere zum Zeitpunkt der Bestellung anfallende Steuern) angegeben, es sei denn, es wird etwas anderes angegeben und zuzüglich Bearbeitungs- und Versandkosten. 

Bearbeitungsgebühren werden gemäß dem im Anhang unter dem Abschnitt "Verkauf der Zugangskarte, Bearbeitungsgebühren" angegebenen Tarif berechnet. 

Versandkosten werden gemäß dem im Anhang unter dem Abschnitt "Verkauf der Zugangskarte, Versandkosten" angegebenen Tarif berechnet.

Alle Bestellungen, unabhängig von ihrer Herkunft, sind in Euro zahlbar. 

CCP behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern. Das Produkt wird zum Tarif berechnet, der zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung gültig ist, und unter Vorbehalt der Verfügbarkeit. 

7.3.3. Geltende Regeln 

Der Inhaber der Zugangskarte muss sich an die geltenden Polizei- und Betriebsvorschriften auf den Plätzen halten. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung der ausgegebenen Zugangskarte und verpflichtet sich, alle ihm bekannten Nutzungsrichtlinien einzuhalten, insbesondere die Charta des CAMPING-CAR PARK-Mitglieds (siehe Anhang im Abschnitt Mitgliedsordnung). 

Bei Nichtbeachtung der Nutzungsrichtlinien der Zugangskarte kann der Service beeinträchtigt werden, und der Kunde riskiert Abrechnungsfehler. 

Die tatsächliche Anwesenheit einer gültigen und aktiven Karte ermöglicht es dem Kunden, seinen Status als Kunde und die damit verbundenen Privilegien geltend zu machen. Unter diesen Bedingungen hat die Transaktion Vorrang und schließt jede andere Zahlungsmethode aus, auch teilweise. Wenn der Kunde den Betrag außerhalb des Kontenrahmens begleichen möchte, muss er die Zugangskarte nicht verwenden. Dieses ist mit seinem Kundenkonto verbunden und kann vom Kunden in verschiedenen Fahrzeugen genutzt werden. 

Der Kunde der Zugangskarte, der mit dem CAMPING-CAR PARK-Konto verknüpft ist, ist für jede Nutzung und die damit verbundenen Verbräuche verantwortlich. 

7.3.4 Rücktritt von der Zugangskarte

Für den Kauf der Zugangskarte gilt das Widerrufsrecht gemäß den normalen Bedingungen von Artikel L.221-18 des Verbraucherschutzgesetzes. Der Kunde hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Zugangskarte, um sein Widerrufsrecht auszuüben, ohne Gründe anzugeben oder Kosten zu tragen, außer den in den Artikeln L.221-23 bis L.221-25 vorgesehenen. 

CCP informiert, dass die Rücksendekosten der Zugangskarte vom Kunden zu tragen sind. Rücksendungen müssen in ihrem Originalzustand und vollständig (Verpackung, Zubehör, Anleitung) erfolgen. In diesem Rahmen ist der Kunde verantwortlich. Schäden am Produkt während dieser Zeit können das Widerrufsrecht beeinträchtigen.

Das Widerrufsrecht für die Zugangskarte und ihre Optionen gilt nur, wenn die Karte nicht verwendet wurde. Sobald die Zugangskarte zum Zugang zu einem Bereich verwendet wurde, wird dieser Zugang als vollständig genutzt betrachtet (Zugang zum Bereich mit oder ohne Aufenthalt). 

Die Rückerstattung erfolgt auf das Konto oder die Kreditkarte des Kunden. 

Für jeden Widerruf ist es erforderlich, das untenstehende Formular auszufüllen und an CCP zurückzusenden: 

An das "Service für Widerruf und Kündigung" CAMPING-CAR PARK, 3 RUE DU DOCTEUR ANGE GUÉPIN, PORNIC 44210 – contact@campingcarpark.com: 

"Ich teile Ihnen hiermit meinen Widerruf des Vertrags über den Kauf der Zugangskarte mit: 

Bestellt am ()/erhalten am ():
Name des Kunden(s):
Adresse des Kunden(s):
Unterschrift des Kunden(s) (nur bei Mitteilung dieses Formulars auf Papier):
Datum:" 

(*) Unnötige Angabe durchstreichen. 

7.3.5. Ersetzen, Zurückziehen der Zugangskarte

Das mit der Zugangskarte verknüpfte Konto bleibt Eigentum von CCP, und diese kann die Initiative ergreifen, es zurückzuziehen und/oder bei Kündigung des Kontos durch CCP, Betrug, Veränderung oder Fälschung der Karte oder Unverträglichkeit mit den Verbesserungen am Betriebssystem der Plätze gegebenenfalls zu ersetzen. 

Im Falle eines technischen Versagens der Karte oder zur Vorbeugung gegen etwaige Probleme aufgrund normalen Verschleißes ersetzt CCP sie kostenlos und umgehend gegen Vorlage der alten Karte. Wenn nach Überprüfung das Versagen dem Kunden zuzuschreiben ist, berechnet CCP ihm die Kosten für die beschädigte Zugangskarte (siehe Anhang zum Punkt "Zugangskarte" > "Beschädigung"). Der Ersatz einer defekten Zugangskarte führt zwangsläufig zu ihrer Rückgabe innerhalb von 30 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist wird sie gesperrt, und es fallen Rückgabekosten an (siehe Anhang Gebühren). 

Die Vermietung und/oder der Verkauf der Zugangskarte durch den Kunden sind verboten und führen zur sofortigen Kündigung des Kontos. 

7.3.6. Widerspruch gegen die Verwendung der Zugangskarte

Der Kunde kann nur im Falle eines Diebstahls oder Verlusts Widerspruch gegen die Verwendung der Zugangskarte einlegen. 

Widersprüche müssen unverzüglich schriftlich beim SRC der CCP gemeldet werden (per Post oder E-Mail) und müssen zwingend die Kartennummer enthalten. 

Die Sperrung der Zugangskarte erfolgt sofort nach Erhalt der oben genannten Erklärung. CCP kann nicht für die Folgen eines Widerspruchs haftbar gemacht werden, der nicht vom Kunden oder seinem autorisierten Vertreter stammt. Auf Anfrage des Kunden wird ihm umgehend eine Zugangskarte mit einer anderen Nummer ausgestellt. Es sei denn, ein Fehlverhalten seitens CCP liegt vor, werden alle Ausstellungen einer neuen Zugangskarte dem Kunden in Rechnung gestellt, insbesondere im Falle von Verlust oder Diebstahl (siehe Anhang unter "Zugangskarte" > "Verlust"). 

Falls der Kunde die für verloren oder gestohlen erklärte Zugangskarte wiedererlangt, muss er sie dem SRC der CCP per Einschreiben zurückschicken. Die Verwendung einer für verloren oder gestohlen erklärten Zugangskarte durch den Kunden gilt als Missbrauch und kann zur Kündigung des vorliegenden Kontos führen. 

Wenn die Zugangskarte nicht innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben wird, werden Gebühren für die Nicht-Rückgabe erhoben (siehe Anhang unter "Zugangskarte" -> "Gebühren für Nicht-Rückgabe"). 

7.3.7. Rückerstattung der Zugangskarte

A. Auf Initiative von CCP 

In allen Fällen, in denen CCP die Rückerstattung der Zugangskarte verlangt (insbesondere im Falle des Ersatzes der gesperrten und vom Kunden wiedergefundenen Karte oder im Falle der Nicht-Rückerstattung bei Kündigung des Kontos), muss der Kunde dies innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung durch CCP tun. 

Die Beträge, die auf den CAMPING-CAR-PARK-Stellplätzen mit missbräuchlich verwendeten Zugangskarten geschuldet werden, werden unabhängig von den strafrechtlichen Verfolgungen, die CCP sich das Recht vorbehält einzuleiten, gefordert. 

Im Falle der Rückerstattung der Zugangskarte in schlechtem Zustand werden Schäden in Rechnung gestellt (siehe Anhang zum Abschnitt "Zugangskarte" > "Gebühren für Beschädigung der Karte"). 

Bei Nicht-Rückerstattung der Zugangskarte innerhalb von 30 Tagen werden Nicht-Rückerstattungsgebühren erhoben (Nicht-Rückerstattungsgebühren). 

B. Auf Initiative des Kunden 

Der Kunde kann seine Zugangskarte jederzeit zurückgeben. Die Rückgabe einer nicht ordnungsgemäß funktionierenden Zugangskarte führt zur Berechnung dieser Karte zum aktuellen Tarif. Die Rückgabe der Zugangskarte erfolgt unter Vorbehalt der besonderen Bedingungen in Bezug auf die mit dem Konto verbundenen Verwaltungsgebühren. 

Im Falle der Rückgabe der Zugangskarte in schlechtem physischen Zustand (Spuren von Marker, Kratzer usw.) werden Beschädigungsgebühren berechnet (siehe Anhang zum Abschnitt "Zugangskarte" > "Gebühren für Beschädigung der Karte"). 

7.4 Betriebsregeln des  PACK'PRIVILÈGES

Siehe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des  PACK'PRIVILÈGES.

7.5 Betriebsregeln für Aufenthalte (auf Reisen oder durch Reservierung) 

7.5.1 Zugang zu den Stellplätzen 

Ob es sich um einen reservierten Aufenthalt oder eine Reise handelt, um Zugang zu den Stellplätzen zu erhalten, genügt es, die Zugangskarte vorzulegen. In einigen Ausnahmefällen kann es jedoch erforderlich sein, einen Code an der Eingangssäule einzugeben (DIGICODE). Dieses Verfahren, als "Notbetrieb" bezeichnet, hängt in der Regel mit einem technischen Problem zusammen und wird direkt vom SRC gesteuert. Der Kunde muss den SRC daher kontaktieren, wenn seine Zugangskarte nicht funktioniert, damit der SRC per Fernsteuerung die Schranke öffnen und die Bewegung aufzeichnet. Eine Anzeige wird in der Regel über einen Bildschirm an den Ein- und Ausfahrt Säulen mitgeteilt. Dieser erklärt kurz den Grund für die Nicht-Öffnung der Einfahrts- oder Ausfahrtsschranke. 

Wenn sich der Kunde dann auf dem Stellplatz befindet, muss er keine Dokumente am Fahrzeug anbringen, um seinen Aufenthalt zu rechtfertigen. 

7.5.2 Gültigkeitsdauer von reservierten Aufenthalten 

Ein vom Kunden gebuchter Aufenthalt entspricht einer Reservierung für ein Datum/Beginnzeitpunkt der Dienstleistung und ein Datum/Endzeitpunkt der Dienstleistung. Die Dienstleistung umfasst so viele Ein- und Ausfahrten aus dem Bereich, wie es der Kunde wünscht. 

Für reservierte Aufenthalte wird dem Kunden eine Höflichkeitsfrist von 5 Minuten nach der vorgesehenen Abfahrtszeit in der Reservierung gewährt, ohne dass der Kunde einen zusätzlichen Preis zahlen muss. Nach Ablauf des reservierten Zeitraums wird der Platz, der für den Kunden reserviert war, anderen Kunden des Parkplatzes zur Verfügung gestellt, und die Verfügbarkeit ist nicht mehr garantiert. 

Im Falle einer vorzeitigen Ankunft und bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer (vorzeitige Ankunft oder späte Abreise außerhalb der Höflichkeitsfrist) muss der Kunde vor Ort einen Aufpreis bezahlen, der der Aufenthaltsdauer im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Dauer entspricht: 

  • Neuer Abschnitt von 24 Stunden oder Kurzaufenthalt, abhängig von der tatsächlichen Ankunftszeit 

  • Neuer Abschnitt von 24 Stunden, wenn nachträglich zum ursprünglichen Aufenthalt 

Die Überschreitung wird gemäß den Tarifbedingungen des Bereichs berechnet. Im Falle einer vorzeitigen Abreise erfolgt keine Rückerstattung. 

7.5.3 Buchungsregeln für eine Reservierung 

Die Preise einer Reservierung gelten pro Nacht von 12:00 Uhr (Mittag) am ersten Tag bis 12:00 Uhr (Mittag) am letzten Tag.

Um zu reservieren, muss der Kunde unbedingt im Besitz eines gültigen PACK-PRIVILEGES zum Zeitpunkt des reservierten Aufenthalts sein. 

Es ist nicht gestattet, einen Aufenthalt von mehr als 21 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen zu buchen. Ein Zugangskarten-Inhaber muss 30 Tage warten, bevor auf den selben Stellplatz zurückkehren kann. 

7.5.4 Änderung eines Aufenthalts in Reservierung 

Um eine Reservierung zu ändern, muss der Kunde das SRC während der Öffnungszeiten kontaktieren. 

Alle mit einer Änderung der Reservierung verbundenen Gebühren sind an CCP zu entrichten. Jede Änderung muss CCP postalisch oder per E-Mail bestätigt werden. Für jede Reservierungsänderung werden Gebühren gemäß dem in Anhang unter "Änderung des Aufenthalts" angegebenen Tarif einbehalten. 

CCP kann jedoch die Verfügbarkeit eines Stellplatzes auf dem Gelände nicht garantieren. Daher muss der Kunde im Falle einer nicht möglichen Änderung die ursprüngliche Reservierung akzeptieren oder, wenn er seine Reservierung stornieren möchte, den Stornierungsbedingungen gemäß Artikel 7.5.5 unterliegen. 

7.5.5  Stornierung eines Aufenthalts in Reservierung 

Um eine Reservierung zu stornieren, muss der Kunde CCP innerhalb der festgelegten Fristen per Post oder E-Mail benachrichtigen. Das Datum der Stornierung wird durch das Versanddatum der E-Mail oder den Poststempel gemäß der Versandmethode bestimmt. 

Alle mit einer Stornierung der Reservierung verbundenen Gebühren sind an CCP zu zahlen. Für jede Stornierung werden Gebühren gemäß dem in Anhang unter "Stornierung des Aufenthalts" angegebenen Tarif einbehalten. Im Falle eines zwingenden Grundes muss ein Nachweis der Stornierungsanfrage beigefügt werden.

7.5.6 Nichterscheinen

Wenn der Kunde am vereinbarten Tag seiner Reservierung nicht erscheint, bleibt der Gesamtbetrag der Reservierung CCP geschuldet.

Artikel 8. ABRECHNUNG UND ZAHLUNG 

8.1. Berechnungselemente 

Die dem Kunden aufgrund des Verkaufs einer Dienstleistung geschuldeten Beträge werden dem Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs der Dienstleistung in Rechnung gestellt. 

Für die Zugangskarte und das PACK'PRIVILÈGES wird die Rechnung sofort nach dem Kauf durch den Kunden ausgestellt, unabhängig vom Medium. Die Rechnung ist auf der Website von CAMPING-CAR PARK verfügbar. 

Für Aufenthalte auf der Rundreise wird die Rechnung beim endgültigen Abschluss des Aufenthalts ausgestellt und ist 24 Stunden nach der letzten Abfahrt vom Gelände auf der Website von CAMPING-CAR PARK verfügbar. 

Für Reservierungen Aufenthalte wird die Rechnung 24 Stunden nach dem vorgesehenen Enddatum und -uhrzeit der Reservierung auf der Website von CAMPING-CAR PARK ausgestellt und ist verfügbar. 

Für Aufenthalte dient die Erfassung der Transaktion beim Ein- und Ausgang des Geländes als Nachweis des Durchgangs. 

Die elektronische Rechnung wird dem Abonnenten 3 Monate lang im PDF-Format im Abonnentenbereich zur Verfügung gestellt. Der Kunde muss eine gültige E-Mail-Adresse angeben, um sein Kundenkonto zu aktivieren und auf seine Rechnungen zuzugreifen. Jede Rechnung wird gemäß den vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Daten ausgestellt. Diese Daten können nach Ausstellung der Rechnung nicht mehr geändert werden. 

8.2 Rechnungsstellung für verbundene Dienste

8.2.1 Definition verbundene Dienste

Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff "Verbundene Dienste":

  1. Die Bereitstellung von Wasser

  2. Die Versorgung mit Elektrizität

  3. Jede andere Dienstleistung oder Bequemlichkeit

Diese Dienste werden über ein elektronisches Lesesystem aktiviert und gesteuert, das mit der Zugangskarte des CCP-Netzwerks verbunden ist. Die genaue Art und der Umfang der verbundenen Dienste können je nach den Besonderheiten des Stellplatzes und den vom Kunden gewählten Optionen variieren. Die Aktivierung und Nutzung dieser Dienste unterliegt den Bedingungen, die in den folgenden Abschnitten dieses Dokuments im Einzelnen aufgeführt sind.

8.2.2. Abrechnung von verbundenen Diensten

Die Abrechnung der verbundenen Dienste erfolgt pro Kalendertag zwischen 00:00 Uhr und 23:59 Uhr gemäß den geltenden Tarifen.

8.2.3. Automatische Generierung von Gutschriften für die Nutzung verbundener Dienste - Bedingungen für die Berechtigung

Unter den folgenden Umständen wird automatisch eine Gutschrift erstellt und dem Kundenkonto gutgeschrieben:

  1. Art des Aufenthalts :

    • Durchreiseaufenthalt

    • Reservierungsaufenthalt

  2. Nutzungszeitraum :

    • Nutzung der verbundenen Dienste am selben Kalendertag wie die Einfahrt auf den Stellplatz

    • Der Tag ist definiert als die Zeit von 00:00 bis 23:59 Uhr.

8.2.4.Prozess der Vergabe

Das Verwaltungssystem wird automatisch Folgendes durchführen:

  1. Die Überprüfung der Berechtigung nach den oben genannten Kriterien

  2. Die Generation des entsprechenden Guthabens

  3. Die Gutschrift dieses Guthabens auf das zugehörige Kundenkonto

8.2.5 Präzisierungen

  • Dies gilt unabhängig davon, welche Art des Aufenthalts gewählt wird (Durchreise oder Reservierung).

  • Die Gutschrift wird nur für die Nutzung von verbundenen Diensten erstellt, die mit dem Tag der Ankunft auf dem Stellplatz zusammenfällt.

Diese Ausgleichsmaßnahme gilt ausschließlich für Durchreisesituationen, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung der verbundenen Dienste stehen. Das Verwaltungsinformationssystem wird eine automatische Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen vornehmen und gegebenenfalls eine entsprechende Gutschrift ausstellen.

8.3. Rechnungsbegleichung 

Die Rechnungen sind in Euro zahlbar. 

8.4. Bearbeitung von Zahlungsausfällen – Schecks

Im Falle einer Zahlung per Kreditkarte und wenn die anfängliche Zahlung abgelehnt wird, kann eine zweite Zahlungstransaktion desselben Betrags erfolgen. Bei Nichtzahlung der Rechnung in voller Höhe wird dem Kunden von CCP eine Zahlungsaufforderung zugesandt. Die besonderen Bedingungen können vorsehen, dass dieser Zahlungsaufforderung eine zweite Vorlage der Rechnung per einfacher Briefpost vorausgehen kann. Die Mahnung gibt den ausstehenden Betrag an. 

Sofern keine besonderen Bedingungen von CCP vorliegen, werden Verzugsstrafen gemäß den Bestimmungen des Artikel L.441-6 des Handelsgesetzbuchs auf die ausstehenden Beträge angewendet; alle erbrachten/genutzten Leistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden, werden dann sofort fällig; 

Gegebenenfalls ist der Kunde verpflichtet, die Zugangskarte zurückzugeben. Die besonderen Bedingungen können vorsehen, dass CCP diese Mahnung begleitet und gegebenenfalls die zweite Vorlage der Rechnung, indem sie die Zugangskarte sperrt, bis die Zahlung eingegangen ist. Bei Nichtzahlung innerhalb einer durch die Mahnung festgelegten Frist wird das Konto automatisch gekündigt, es sei denn, CCP gewährt dem Kunden eine zusätzliche Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtung, während CCP insbesondere die Sperrung der Zugangskarte bis zum Erhalt der Zahlung aufrechterhalten kann.  Der Kunde wird darüber informiert, dass im Falle einer Zahlung nach einer Sperrzeit möglicherweise eine Reaktivierungsfrist für die Zugangskarte erforderlich ist. Im Falle der Beitreibung durch gerichtliche Vollstreckung ist der Kunde außerdem verpflichtet, CCP die Beträge für die tatsächlichen Zwangsvollstreckungskosten zu zahlen. Der Kunde erklärt, davon Kenntnis genommen zu haben, dass CCP eine durch die Partner gewährte Subrogation für die außergerichtliche und gerichtliche Einziehung der aus diesem Konto resultierenden Forderungen genießt. 

Bei Nichtzahlung der Rechnungen in vollem Umfang wird dem Mahnschreiben ein einfaches Schreiben oder eine E-Mail zur Erinnerung und eine Sperrung der Zugangskarte vorausgehen. 

Im Falle einer Kündigung wegen Nichtzahlung ist es während eines Zeitraums von 6 Monaten nach Regulierung des Dossiers nicht möglich, ein neues Konto zu eröffnen. In den nächsten 6 Monaten wird die Eröffnung eines neuen Kontos von der Zahlung einer Zahlungsgarantie abhängig gemacht (vgl. Artikel IV.2). 

Der Verzugszins beträgt 18% pro Jahr. 

8.5. Zahlungsverzug

Jede Zahlungsverzögerung führt automatisch und ohne Vorankündigung zu Verzugszinsen, deren Satz dem geltenden gesetzlichen Zinssatz entspricht. 

Artikel 9. AKZEPTANZ DER AGB, VERTRAGLICHE ÄNDERUNGEN UND DIENSTLEISTUNGSGEBÜHREN 

9.1. Akzeptanz 

Der Kunde bestätigt, die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zum Zeitpunkt der Bestellung zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

9.2.  Vertragliche Änderungen und Gebühren 

CCP behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Im Falle einer Änderung gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestellannahme durch den Kunden in Kraft sind. 

Alle Bestandteile der Tariftabelle können überarbeitet werden, insbesondere bei Änderungen der Aufenthaltsgebühren, und unterliegen daher keiner Zusatzvereinbarung. Änderungen an den Aufenthaltsgebühren gelten ab ihrem Inkrafttreten. 

9.3. Bearbeitungsgebühren 

Einige vom SRC durchgeführte Operationen rechtfertigen die Anwendung von Bearbeitungsgebühren (siehe Anhang):Manuelle Verteilung der Zugangskarte an einem funktionierenden Automaten 

  • Manuelle Verteilung der Zugangskarte an einem funktionierenden Automaten 

  • Versand der Zugangskarte per Post 

  • Kontoschließung 

  • Eingriff in das Zugangskartenkonto (Kontozusammenführung, Kontotransfer, etc.)

9.4. Strafen 

Jeder Kunde ist verpflichtet, alle Bestimmungen dieses Vertrags zu beachten, insbesondere die Regeln, die in der Charta des CAMPING-CAR PARK-Mitglieds festgelegt sind (siehe Anhang unter dem Punkt Mitgliedsordnung). Um sein Serviceniveau aufrechtzuerhalten und diese Gebrauchsregeln durchzusetzen, behält sich CCP das Recht vor, ihnen in den folgenden Fällen Geldstrafen aufzuerlegen: 

  • Gebühren für die Beschädigung der Zugangskarte: Bei Nicht-Rückgabe der Zugangskarte. 

  • Gebühren für die Nichtrückgabe der Zugangskarte: Bei Rückgabe der Zugangskarte, auf Initiative von CCP oder des Kunden, in schlechtem physischen Zustand (Spuren von Marker, Kratzer usw.). 

  • Ungültige Eingabedaten: Die Einfahrbewegung auf den Stellplatz wurde nicht erfasst oder entspricht nicht den vom CCP-Gerät erfassten Daten. 

  • Ungültige Ausgabedaten: Die Ausfahrbewegung wurde nicht erfasst oder entspricht nicht den vom CCP-Gerät erfassten Daten. 

  • Nichtbeachtung der Parkregeln: Die Kunden müssen ihr Fahrzeug ordnungsgemäß auf dem Stellplatz abstellen und darauf achten, dass sie nicht auf einen benachbarten Platz überlappen. Falls ein entsprechendes Schild darauf hinweist, dass ein Platz privat ist, darf dort nicht geparkt werden. Bei Verstoß gegen eine dieser Regeln wird dem Kunden eine Gebühr für die Nichtbeachtung der Parkregeln in Rechnung gestellt, deren Betrag im Anhang zu den allgemeinen Verkaufsbedingungen dieses Vertrags festgelegt ist. 

  • Überschreitung der Zeitfenster: Jede Überschreitung der erlaubten Abfahrtszeit (d.h. der Eintrittszeit für einen Durchreiseaufenthalt und 12:00 Uhr mittags für eine Reservierung) sowie eine vorzeitige Ankunft bei einer Reservierung (vor 12:00 Uhr mittags) führt zur Erstellung eines neuen Aufenthalts, für den der Kunde bezahlen muss. 

  • Nichteinhaltung der Zugangsregeln Im Falle einer Fehlfunktion der Zugangskarte oder der Anfangsausrüstung (geöffnetes Tor, Stromausfall, defekter Badge-Leser usw.) muss der Kunde das SRC so schnell wie möglich informieren. Das SRC zeichnet dann manuell seine Ein- oder Ausgangsbewegung auf dem Gelände auf. Bei der Abreise wird der Kunde aufgrund der vom SRC übermittelten Informationen und seiner tatsächlichen
    Durchgangszeit am Eingangsportal abgerechnet. Für den Kunden, der das SRC nicht informiert hat, bleibt das Tor beim Lesen der Zugangskarte geschlossen. Der Kunde muss dann das SRC kontaktieren, um seine Situation zu klären. Bei Verstoß gegen eine dieser Regeln wird dem Kunden eine Nichtbeachtung Gebühr gemäß den in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen beigefügten Informationen in Rechnung gestellt. 

  • Nicht bezahlte Rechnung. Siehe Punkt 8.3 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. 

  • Betrug / Falsche Angaben. Jeder Kunde, der sich ohne Genehmigung oder mit zwei oder mehr Fahrzeugen aufhält oder Dritte ohne Genehmigung parken lässt, ist einer Strafe ausgesetzt. Diese Strafe beinhaltet die Anpassung der Rechnungsstellung für betrügerisches Parken sowie eine Strafe in Höhe des in der Anlage zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen genannten Betrags. Die betroffenen Konten werden auch sofort automatisch gekündigt. 

Artikel 10. AUSSERGERICHTLICHE EINIGUNG /BEGLEICHUNG GÜTLICH 

Jede außergerichtliche Beschwerde bezüglich der Bestandteile einer Rechnung wird innerhalb einer Frist von 90 Tagen ab dem Ausstellungsdatum akzeptiert und muss ausschließlich bei CCP schriftlich oder per E-Mail an die im Briefkopf der Rechnung angegebene Adresse eingereicht werden. Dabei muss zwingend die Nummer der Zugangskarte angegeben werden. Eine Beschwerde entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der beanstandeten Rechnung. Im Falle einer Beschwerde führt die CCP eine Untersuchung durch.

Etwaige Korrekturen werden nach der Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen. CCP wird die Transaktion(en) mithilfe der Aufzeichnungen ihres Informationssystems nachweisen. 

Wir informieren Sie über die Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein konventionelles Mediationsverfahren oder ein anderes alternatives Streitbeilegungsverfahren gemäß den Bestimmungen von Titel I des Buchs VI des Verbrauchergesetzbuchs in Anspruch zu nehmen. 

Nachdem Sie das SRC von CCP angerufen haben, um zu versuchen, die Meinungsverschiedenheit außergerichtlich beizulegen, und im Falle einer negativen Antwort oder des Fehlens einer Antwort innerhalb von sechzig (60) Tagen ab der Anrufung, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Tourismus und Reisen wenden. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten wie folgt: Association de Médiation Tourisme et Voyage (MTV), 17 Avenue Carnot, 75017 PARIS. Die Anrufung der Schlichtungsstelle kann innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der ersten Beschwerde erfolgen. 

Artikel 11. KÜNDIGUNG – WIRKUNGEN 

11.1.  Durch den Kunden

Der Kunde wird CCP über seinen Wunsch zur Kündigung des vorliegenden Kontos mittels Einschreiben mit Empfangsbestätigung an CCP, Kundenservice - Kündigung, informieren. Die Kündigung wird wirksam bei Rückgabe der Zugangskarte und nach Begleichung aller ausstehenden Beträge. 

Keine Kündigung wird berücksichtigt, ohne die Rückgabe der Zugangskarte 

11.2. Durch CCP

CCP kann das CAMPING-CAR PARK-Konto automatisch kündigen, wenn der Kunde einer seiner Verpflichtungen nicht nachkommt (insbesondere bei Betrug oder teilweiser oder vollständiger Nichtzahlung der fälligen Beträge). Bei Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Kunden tritt die Kündigung sofort ohne Vorankündigung in Kraft, und CCP informiert den Kunden per E-Mail über das Datum der Wirksamkeit der Kündigung. 

11.3. Ausstehende Beträge 

Im Falle einer Kündigung berechnet CCP die aufgrund dieses Kontos ausstehenden Beträge. 

Artikel 12. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN 

Der Kunde kann nach eigenem Ermessen neben einer der örtlich zuständigen Gerichtsbarkeiten gemäß der Zivilprozessordnung auch das Gericht am Ort anrufen, an dem er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des schädigenden Ereignisses seinen Wohnsitz hatte. Für dieses Konto gilt ausschließlich französisches Recht. 

Artikel 13.VERSICHERUNGEN

CCP hat eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem bekannten, zahlungsfähigen Unternehmen für Schäden im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch sein Personal oder seine Mitarbeiter abgeschlossen. 

Artikel 14. DATENSCHUTZ UND FREIHEITEN 

Der Unterzeichner wird über die Existenz einer Charta zum Schutz personenbezogener Daten informiert, die hier verfügbar ist.

CAMPING-CAR PARK verpflichtet sich, die Kontaktdaten seiner Kunden nicht zu Marketingzwecken an andere Unternehmen weiterzugeben. Darüber hinaus, gemäß den Bestimmungen von L223-1 und L'223-2 des Verbrauchers Gesetzbuchs, informieren wir darüber, dass "wenn ein Fachmann telefonische Daten von einem Verbraucher sammelt, er ihn über sein Recht informiert, sich in das Register zur Vermeidung von Telefonmarketing einzutragen". Daher "kann der Verbraucher, der keine kommerzielle Prospektion per Telefon wünscht, sich kostenlos in ein Register zur Vermeidung von Telefonmarketing eintragen" (Bloctel.gouv.fr). 

Artikel 15. GEISTIGES EIGENTUM

15.1 Allgemeines 

CCP und seine Partner halten alle Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Medien, die ihnen gehören oder für die sie die entsprechenden Nutzungsrechte besitzen. 

Der Zugang zu den Unterlagen gewährt dem Kunden keine Rechte an den geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die Unterlagen oder auf irgendeinen Teil ihrer Elemente, die im ausschließlichen Eigentum von CCP oder seinen Partnern verbleiben. 

Die auf den Unterlagen zugänglichen Elemente, insbesondere in Form von Texten, Fotografien, Bildern, Icons, Klängen, Videos, Software, Datenbanken und Daten, sind ebenfalls durch geistige Eigentums- und Industrierechte sowie andere exklusive Rechte geschützt, die CCP oder seine Partner innehaben. 

Sofern im vorliegenden Dokument keine ausdrücklichen Bestimmungen aufgeführt sind, darf der Kunde unter keinen Umständen Teile der Unterlagen reproduzieren, darstellen, modifizieren, übertragen, veröffentlichen, anpassen, auf irgendeinem Medium nutzen oder auf irgendeine Weise nutzen, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von CCP.

Eine nicht zuvor von CCP genehmigte Nutzung, die nicht mit der Beschreibung der von CCP im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angebotenen Leistungen in Einklang steht, kann Gegenstand angemessener Maßnahmen sein, einschließlich einer Klage wegen Verletzung oder im Allgemeinen einer anderen Klage vor den zuständigen Gerichten. 

Die Einbindung oder Erstellung von Hypertext-Links zu Teilen der Unterlagen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CCP untersagt. 

15.2 Software 

Für jede Software ohne Lizenz wird Ihnen ein temporäres, privates, persönliches, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht für diese Software gewährt, um ausschließlich auf die Dienste zuzugreifen, die die Verwendung dieser Software erforderlich machen. Durch die Installation oder Nutzung der Software verpflichtet sich der Kunde, diese Bedingung zu respektieren.

Artikel 16. HAFTUNG, GARANTIEN und VERPFLICHTUNGEN 

16.1. Allgemeines 

CCP handelt als Dienstleister und ist gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet. 

Die Haftung von CCP gegenüber dem Kunden kann nur bei nachgewiesenem vertraglichen Versäumnis im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen geltend gemacht werden. 

CCP kann nicht für mittelbare Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden entstehen. 

16.2. Beschränkungen 

Die Haftung von CCP kann in keiner Weise aufgrund von Handlungen Dritter (Partner, andere Kunden, etc.) geltend gemacht werden. 

In diesem Zusammenhang sind insbesondere alle Haftungsausschlüsse von CCP ausgeschlossen: 

  • Die Übermittlung falscher Informationen seitens eines Kunden zu jeglichen personenbezogenen Daten, die für die Erbringung der
    Dienstleistungen relevant sind;

  • Das gefährliche, illegale oder betrügerische Verhalten eines Kunden. 

CCP handelt nicht als Vermieter, Makler, Vertreter oder Immobilienversicherer. CCP fungiert ausschließlich als Dienstleister, der ein Informationssystem für das Parken seiner Kunden auf den Flächen seines Netzwerks bereitstellt. 

Daher haftet CCP in keiner Weise, aus welchem Grund auch immer, für körperliche oder materielle Schäden an Personen oder Eigentum, wie Unfälle, Diebstähle oder Schäden, auch teilweise, die innerhalb der Fläche auftreten können, insbesondere während des Parkens oder der Fortbewegung auf der Fläche oder bei der Ankunft oder Abreise eines Kunden. 

CCP ist zu keinerlei Leistungsverpflichtungen oder Verbesserung Verpflichtungen hinsichtlich des Betriebs seines Informationssystems verpflichtet. CCP behält sich das Recht vor, den Zugang zu seinen Dienstleistungen vorübergehend aus technischen Gründen oder Wartungsarbeiten, Hardware- oder Software-Upgrades, Notfallreparaturen oder aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von CCP liegen (Versagen der Kommunikationsverbindungen und -ausrüstungen, Stromausfall, etc.), zu sperren, ohne dass diese Maßnahmen dem Kunden einen Anspruch auf Entschädigung gewähren. 

16.3. Allgemeine Verpflichtungen des Kunden 

Abgesehen von anderweitigen Bestimmungen verpflichtet sich der Kunde in gutem Glauben dazu: 

  • Seine personenbezogenen Daten und andere für die Validierung seiner Bestellung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß anzugeben; 

  • Sein Zugangskartenkonto, das ihm persönlich gehört, nicht aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form an Dritte zu übertragen; 

  • Alle erforderlichen Informationsangaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen in gutem Glauben mitzuteilen; 

  • Die von CCP gegebenen Anweisungen strikt einzuhalten und alle Bestimmungen dieser AGB zu respektieren; 

  • Den Preis der Dienstleistungen zu bezahlen; 

  • Die öffentliche Ordnung und die guten Sitten zu respektieren;

  • Die Mitgliedsordnung gemäß dem Anhang zu diesen AGB zu respektieren;

16.4. Gewährleistungen 

CCP garantiert in keiner Weise, dass das Informationssystem allen Anforderungen des Kunden entspricht, noch dass es dauerhaft ohne Unterbrechung oder Fehler verfügbar sein wird. 

Ebenso garantiert CCP nicht den ordnungsgemäßen Betrieb des Informationssystems (I.S) im Falle eines Fehlers, der dem Kunden, einer dritten Person oder einem anderen Umstand außerhalb von CCP zuzuschreiben ist. 

Wegen der Art der von CCP angebotenen Dienstleistungen hat der Kunde weder Anspruch auf die Gewährleistung für versteckte Mängel noch auf die gesetzliche Gewährleistung für Konformität. 

16.5 Haftung für die Verwendung / Informationen auf den Trägern 

CCP kann nicht garantieren, dass die auf den Trägern bereitgestellten Informationen, Produkte, Dienstleistungen oder Software frei von Anomalien, Fehlern oder Bugs sind, noch dass diese behoben werden können, oder dass die Träger ohne Unterbrechungen oder Ausfälle funktionieren. CCP kann auch nicht garantieren, dass die Träger mit einer anderen Hardware oder Konfiguration kompatibel sind als der von CCP ausdrücklich validierten. 

CCP ist in keiner Weise für Funktionsstörungen verantwortlich, die auf Drittanbieter-Software zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob sie in ihr Informationssystem integriert ist oder mit ihren Trägern geliefert wird. 

In keinem Fall haftet CCP für indirekte und/oder immaterielle Schäden, vorhersehbare oder unvorhersehbare (einschließlich des Verlusts von Gewinnen oder Möglichkeiten...), die sich aus der Bereitstellung und/oder Nutzung der auf den Trägern angebotenen Leistungen ergeben. 

Schließlich, da CCP nicht die Kontrolle über alle Träger hat, auf die sie durch Hyperlinks verweist, die nur zur Erleichterung der Suche der Kunden dienen, ist CCP in keiner Weise für deren Inhalt verantwortlich. 

Der Kunde erklärt, die Merkmale und Grenzen des Internets zu kennen, insbesondere seine technischen Leistungen, die Antwortzeiten für das Abrufen, Abfragen oder Übertragen von Daten und die Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit von Kommunikationen.

CCP kann keinerlei Ansprüche oder Rückerstattungen in Bezug auf eine Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der Dienstleistung akzeptieren, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird und die entweder dem Kunden selbst, einem Dritten, der nicht an der Dienstleistung beteiligt ist, oder einem Fall höherer Gewalt zuzuschreiben ist. 

Ein Fall höherer Gewalt ist ein Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von CCP liegt, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und dessen Auswirkungen nicht durch angemessene Maßnahmen vermieden werden können. 

Sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, kann die Haftung von CCP nicht aufgrund eines Fehlers eines Partners geltend gemacht werden. 

16.6. Fotos und Illustrationen 

Die Fotos und Illustrationen in den Unterlagen dienen lediglich zur Veranschaulichung einer Seite. Sie sind in keiner Weise verbindlich. Der falsche Einsatz eines Fotos für eine entsprechende Information berechtigt in keinem Fall zu einer Reklamation. 

Artikel 17. HÖHERE GEWALT 

CCP wird dem Kunden gegenüber nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerungen bei der Erfüllung einer Verpflichtung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haftbar gemacht, die auf das Eintreten eines Falls höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen sind. 

Im Falle des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt werden die Verpflichtungen gemäß diesen AGB ausgesetzt. Wenn der Fall höherer Gewalt länger als einen (1) Monat andauert, können diese AGB gemäß den Bestimmungen der Artikel 1351 und 1351-1 des Zivilgesetzbuches automatisch gekündigt werden.  

Artikel 18. ANWENDBARES RECHT 

Streit in Bezug auf deren Auslegung und/oder Ausführung unterliegt den zuständigen französischen Gerichten.

Bitte lesen Sie die vorherige Version der Nutzungsbedingungen und schauen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.